Neue CoronaSchVO in NRW, gültig ab 20.08.2021
Die wesentlichen Inhalte/Auwirkungen für die Führerscheinausbildung
Neue Coronaschutzverordnung
- Die neue Coronaschutzverordnung tritt am Freitag, 20 August 2021 in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021.
- Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen von Bund und Ländern enthält die Verordnung nicht mehr mehrere Inzidenzstufen, sonder nur noch einen maßgeblichen Inzidenzwert: 35.
- Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort die "3G-Regel". wir der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die "3G-Regel" landeswweit.