Fahrschule Jürgen Ulrich

Große Rurstraße 70, 52428 Jülich


Neue CoronaSchVO in NRW, gültig ab 20.08.2021
Die wesentlichen Inhalte/Auwirkungen für die Führerscheinausbildung

Neue Coronaschutzverordnung
  • Die neue Coronaschutzverordnung tritt am Freitag, 20 August 2021 in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021.
  • Gemäß den gemeinsamen Beschlüssen von Bund und Ländern enthält die Verordnung nicht mehr mehrere Inzidenzstufen, sonder nur noch einen maßgeblichen Inzidenzwert: 35.
  • Beim Übersteigen der 7-Tage-Inzidenz von 35 in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort die "3G-Regel". wir der Wert auch im Landesdurchschnitt überschritten, gilt die "3G-Regel" landeswweit.

Maskenpflicht bleibt bestehen
  • Unabhängig von Inzidenzwerten besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medezinischen Maske in folgenden Bereichen:
    • im öffentlichen Personennahverkehr,
    • im Handel,
    • in Innenräumen mit Publikumsverkehr (*in Fahrschulunterrichts- und Theorie- Prüfungsräumen),
    • in Warteschlangen und an Verkaufsständen,
    • bei Sport- und Kultur- und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2500 Besuchern (außer am festen Sitz- oder Stehplatz).

3G-Regel bei einer Inzidenz von 35 und mehr
  • Neue 3G-Regel: Vollständig Geimpften und Genesenen stehen alle Einrichtungen und Angebote wieder offen. Alle anderen müssen ab einer Inzidenz von 35 für bestimmte Veranstaltungen/Dienstleistungen negativ getestet sein.
  • Einn negativer Antigen Schnelltest (max. 48 Stunden alt) wird benötigt für:
    • Veranstaltungen in Innenräumen (*Fahrschul- und Prüfräume),
    • Sport in Innenräumen,
    • Innengastronomie,
    • Körpernahe Dienstleistungen,
    • Beherbergung,
    • Großveranstaltungen im Freien (ab 2500 Personen).
  • Ein negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) wird für Veranstaltungen und Dienstleistungen mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen benötigt. Dies gilt für Clubs, Diskotheken, Tanzveranstaltungen und private Feiern mit Tanz.